Startup

Gründe, Schütze, Wachse - mit unseren Partneranwälten

Rechtliche Themen einfach und schnell geklärt: Egal, ob du ein Unternehmen gründen, Verträge erstellen oder rechtliche Beratung suchst – mit uns findest du alles, was du brauchst, um rechtlich sicher zu handeln.

Die Leistungen von unseren Partneranwälten

Unternehmensgründung & Gesellschaft


Finde die passende Rechtsform und gründe dein Unternehmen (UG, GmbH, Holding).

Verträge, AGB & Datenschutz

Erstelle rechtssichere Verträge für Software, Webseiten und Apps.

Mitarbeiter Beteiligungen

Unterstützung bei VSOP, Business Advisor-Verträgen oder Optionen für Geschäftsführer.

Patentanmeldung

Von der Anmeldung bis zur Verteidigung deiner Rechte – alles in einer Lösung.

Markenanmeldung

Hilfestellung bei Recherche, Lizenzen und Durchsetzung deiner Markenrechte.

Fundraising & Investoren

Beratung von der ersten Idee bis zum erfolgreichen Exit.

👉 Lass uns gemeinsam an deinem Erfolg arbeiten!

Digitale Rechtsberatung leicht gemacht
Wir arbeiten mit zwei Partneranwälten, die sich speziell auf Startup GründerInnen fokussiert haben:

Der Startup Anwalt

Nils Bremann,
Rechtsanwalt Inhaber Der Startup Anwalt

Beschreibung

Der Startup Anwalt bietet spezialisierte Rechtsberatung für Gründer und Startups in den Bereichen Gesellschaftsrecht, IT- und Datenschutzrecht sowie Vertragsrecht. Mit mehr als 8 Jahren Erfahrung unterstützt er innovative Unternehmen bei den wichtigsten rechtlichen Herausforderungen – von der Gründung bis hin zur rechtlichen Absicherung digitaler Geschäftsmodelle wie Apps, Software oder Plattformen. Sein Fokus liegt auf praxisnaher, verständlicher Beratung zu transparenten Festpreisen, um Gründer einen einfachen Zugang zu Expertenwissen zu ermöglichen. Besonders zeichnet sich der Startup Anwalt durch sein tiefes Verständnis für die spezifischen Anforderungen junger Unternehmen und seine Fähigkeit aus, visionäre Ideen rechtlich abzusichern und zukunftssicher zu machen.

Osborne Clarke

Nicolas Gabrysch, Rechtsanwalt, Partner Osborne Clarke

Beschreibung

Osborne Clarke ist eine internationale Wirtschaftskanzlei mit über 1.800 Mitarbeitenden an 26 Standorten weltweit, davon 180 Anwältinnen und Anwälte in Berlin, Hamburg, Köln und München. Mit dem Anspruch „Helping you succeed in tomorrow`s world“, ausgeprägter Branchenkenntnis durch Vernetzung und herausragender Kompetenz vertritt Osborne Clarke Unternehmen, Unternehmer und Investoren in allen praktisch relevanten Fragen des Wirtschaftsrechts, nicht nur in ausgewählten Sektoren, sondern auch unter Fokussierung auf die drei Schlüsselthemen Digitalisation, Decarbonisation und Urban Dynamics.

3 Stufen, um deinen Rechtsprobleme zu lösen

Überprüfe, ob sich dein Rechtsanliegen mit den Leistungen unserer Partneranwälte deckt
Informiere dich über unsere Partner und wähle deine bevorzugte zusammenarbeit aus
Kontaktiere deinen ausgewählten Partner per Mail und buche ein erstes Beratungsgespräch
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Finde den richtigen Anwalt für dein Startup, einfach und digital

Kostenlose Ressourcen

Kostenlose Musterverträge Gründung & Gesellschaftsrecht

Das German Standards Setting Institute ist ein Gemeinschaftsprojekt von Business Angels Deutschland e.V. (BAND) und dem Startup-Verband.

Wandeldarlehen

Das Standardvertragswerk Wandeldarlehen besteht aus vier Teilen:

  • den einführenden Verwendungshinweisen, die zum Verständnis unbedingt vorab gelesen werden sollten,
  • dem zur Aufnahme von Wandeldarlehen ermächtigenden Gesellschafterbeschluss
  • dem eigentlichen Wandeldarlehensvertrag sowie
  • der Wandlungsverpflichtung

Ergänzt werden die Dokumente durch ein Excel-Berechnungstool für Wandeldarlehensverträge.

Das Standardtextwerk Term Sheet besteht aus drei Teilen:

  • den einführenden Verwendungshinweisen, die zum Verständnis unbedingt vorab gelesen werden sollten,
  • dem Standardtext Termsheet (einschließlich Anlage 2: Zustimmungspflichtige Geschäfte)
  • Anlage 1: Standard Cap Table (Excel Sheet)

Das Standardvertragswerk Mitarbeiterbeteiligung besteht aus drei Dokumenten:

  • VSOP Verwendungshinweise,
  • VSOP Zuteilungsschreiben,
  • VSOP Optionsbedingungen.

Das Standardtextwerk Arbeitsvertrag besteht aus fünf Teilen:

  • den einführenden Verwendungshinweisen zum Musterarbeitsvertrag, die zum Verständnis unbedingt vorab gelesen werden sollten,
  • den Verwendungshinweisen zur Zusatzvereinbarung Mobiles Arbeiten,
  • dem Arbeitsvertrag
  • der Zusatzvereinbarung Mobiles Arbeiten,
  • sowie dem Merkblatt zum Datenschutz.

Das Standardvertragswerk Finanzierungsrunde Version 2.0 und 2.1 besteht aus folgenden Teilen:

  • den einführenden Verwendungshinweisen, die zum Verständnis unbedingt vorab gelesen werden sollten,
  • einem Vollmachtmuster,
  • einer Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung (so ausgestaltet, dass diese nicht beurkundungspflichtig ist),
  • als Anhang hierzu das Muster einer Ehegattenzustimmungserklärung gem. 1365 BGB,
  • einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung,
  • einer Geschäftsordnung für den Beirat (fakultativ),
  • dem Beschluss der Geschäftsführung über die Ausgabe gen. Kapital (2nd Closing)
  • der notariellen Niederschrift der außerordentlichen Gesellschafterversammlung, in der die Beschlüsse über Satzungsänderung bzw. -neufassung und Kapitalerhöhung gefasst werden,
  • einem Beschlussprotokoll,
  • einer (neugefassten) Satzung (Gesellschaftsvertrag) – beurkundungspflichtig,
  • einer Übernahmeerklärung für die neu ausgegebenen Geschäftsanteile.

Das Standarddokument Gesellschafterbeschluss besteht aus zwei Teilen:

  • den einführenden Verwendungshinweisen, die zum Verständnis und zu den Nutzungsmöglichkeiten des Dokuments unbedingt vorab gelesen werden sollten,
  • dem Dokument Gesellschafterbeschluss

Das Standarddokument NDA besteht aus zwei Teilen:

  • den einführenden Verwendungshinweisen, die zum Verständnis unbedingt vorab gelesen werden sollten; hier ist auch ein „einfaches NDA“ nachzulesen
  • dem Standardvertrag NDA

Die GESSI Standarddokumente „Syndizierung und Pooling“ besteht aus folgenden Dokumenten:

  • Standarddokument „Stimmbindungs- und Poolvertrag inklusive Vollmacht“
  • Standarddokument „Kapitalpool GmbH mit Gesellschaftervereinbarung“
  • Standarddokument „Kapitalpool GbR“
  • sowie ausführliche Verwendungshinweise inkl. Leitfaden „Carry“ zu diesen Dokumenten

Das Standardvertragswerk Exit besteht aus vier Dokumenten:

  • Verwendungshinweise,
  • Anteilskaufvertrag,
  • Treuhandvertrag und
  • Vollzugsprotokoll

Hinweis: Weder das German Standards Setting Institute noch seine Gesellschafter oder die Mitglieder der vorbereitenden Arbeitsgruppe oder die Kanzleien oder Unternehmen, denen die Mitglieder der Arbeitsgruppe angehören oder die sie vertreten, haften für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Dokumente und stellen weder Rechts- noch Steuerberatung dar oder können diese ersetzen.

Tipp

Du möchtest mit einer Mustersatzung gründen? Diese erhältst du kostenfrei bei der Gründung von deinem Notar!

Notare verwenden Mustersatzungen besonders bei sogenannten “Ein-Mann-GmbHs” oder UGs, wo keine individuellen Anpassungen erforderlich sind.
Sie enthalten Informationen, wie: Firmensitz, Unternehmensgegenstand, Stammkapital und Stammeinlagen, Geschäftsführung

Vorteile der Mustersatzung

  • Kosteneffizient: Da sie vorformuliert ist, spart sie Zeit und senkt die Notargebühren.
  • Rechtssicherheit: Die Mustersatzungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und wurden rechtlich geprüft.
  • Schnelligkeit: Für unkomplizierte Gründungen sind sie besonders praktisch, da der Notar keine individuellen Regelungen erarbeiten muss.