Startup

Der Gründerleitfaden für deine UG & GmbH

What steps do you need to consider when starting a business? What do you need to prepare? Find out everything you need to know to set up your UG or GmbH. Our founder’s guide provides detailed instructions to ensure that you understand every step on the way to founding your start-up.

Die Satzung

The basic document of your founding, i.e. the articles of association, regulates important points of your company. Articles of association are mandatory. You can either download a sample set of articles of association – but in some cases an individual set of articles of association drawn up by a lawyer is necessary.

Um deine UG/GmbH zu gründen, musst du dich zunächst mit grundlegenden Punkten zur UG und somit auch den Inhalt deiner Satzung befassen. Hierbei sind einige wichtige Aspekte zu beachten:

  • Firmenname: Der Name darf nicht bereits im Handelsregister eingetragen sein, zu allgemein formuliert oder irreführend sein. Eine vorherige Überprüfung im Handelsregister, Unternehmensregister und Markenregister ist ratsam. Um den Prozess zu beschleunigen, prüfe vorab sorgfältig den gewünschten Namen für deine UG. Nutze das Handelsregister (www.handelsregister.de), das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) und das Markenregister (www.dpma.de), (https://www.tmdn.org/tmview/#/tmview) für eine Überprüfung auf bestehenden Markenschutz. Bei einigen Registergerichten ist es empfehlenswert und erforderlich, den Firmennamen bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer auf Zulässigkeit überprüfen zu lassen (kostenloser IHK-Namenscheck in vielen Bundesländern).
  • Firmensitz: Dieser muss im Inland liegen und kann verschiedene Formen annehmen, wie z. B. Privatadresse, virtuelle Büroadresse oder Co-Working.
  • Unternehmensgegenstand: Formuliere den Gegenstand klar und konkret, um die Tätigkeiten des Unternehmens genau zu definieren. Unklare Beschreibungen sollten vermieden werden.
  • Stammkapital: Überlege, mit welchem Stammkapital du deine UG/GmbH gründen möchtest. Die gesetzliche Mindesteinlage der UG beträgt 1 Euro pro Gesellschafter, während die maximale Einlage 24.999 Euro beträgt. Das Stammkapital dient dazu, das Unternehmen in der Anfangsphase liquide zu halten. Ein Stammkapital von 1.000 Euro oder weniger kann zu frühzeitiger Insolvenz führen, da nicht deckbare Fixkosten zur Zahlungsunfähigkeit führen können. Die minimale Einlage der GmbH beträgt 12.500€
  • Gesellschafter: Bestimme die Anzahl der Gesellschafter (mindestens 1) und deren Beteiligung an der UG/GmbH
  • Geschäftsführer: Weise einen Geschäftsführer zu (mindestens 1).
  • Anteile: Bei mehreren Gesellschaftern ist die Verteilung der Anteile entscheidend. Die Geschäftsanteile beeinflussen Stimmrechte sowie Gewinn- und Verlustverteilung. Enthält die Satzung der UG oder GmbH keine abweichende Regelung, entspricht jeder Euro eines Geschäftsanteils einer Stimme (Anteilig der Stammeinlage an 100%). Beispiel: Es werden 1000 Euro Stammeinlage eingezahlt, beide Gesellschafter zahlt 500€ ein und erhält damit 50% der Anteile am Unternehmen. Somit ist sein Stimmrecht 1:1 dem des anderen Geschäftsführers.
  • Für die Gründung einer UG oder GmbH benötigst du entweder ein Musterprotokoll oder einen Gesellschaftsvertrag. Beides ist rechtlich gleichwertig. Mit dem Musterprotokoll sparst du aber erhebliche Notarkosten, hast aber keine individuelle Anpassung an deine Bedürfnisse. Du kannst ein Musterprotokoll verwenden, wenn du eine UG alleine gründen willst. Anderenfalls ist es zulässig für bis zu drei Gesellschafter und einem Geschäftsführer. Für alle anderen Fälle ist gesetzlich ein Gesellschaftsvertrag erforderlich.

1.

Notarielle Beurkundung

Die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und die anschließende Eintragung ins Handelsregister werden vom Notar durchgeführt. Diese notarielle Beurkundung ist kostenpflichtig. Es ist ratsam, frühzeitig einen Termin beim Notar zu vereinbaren. Der Notar erstellt die Gründungsurkunde, welche die Satzung und alle relevanten Informationen enthält.

Die Vorbereitungen der UG/GmbH-Gründung sind jetzt abgeschlossen, die eigentliche Gründungsphase beginnt. Zum Termin beim Notar müssen alle Gesellschafter erscheinen, Ausweispapiere mitbringen und es muss einen Termin zur Eröffnung des Geschäftskontos geben. Im Voraus an den Notartermin schicken die Gründer meist das Musterprotokoll oder den Gesellschaftsvetrag per Mail an den Notar. Der Notar liest den Vertrag vor der Beurkundung den Gründern laut vor, um sicher zu gehen, dass keine Fehler in den Angaben unterlaufen sind oder nochmal etwas geändert werden muss. Nach der Beurkundung bereitet der Notar die Anmeldung zum Handelsregister vor. Ist die Beurkundung erfolgt, befindet sich das Unternehmen „in Gründung“.

Zur notariell beglaubigten Anmeldung der UG beim zuständigen Handelsregistergericht gehören folgende Unterlagen:

  • Gesellschaftsvertrag bzw. Musterprotokoll
  • unterschriebene Liste der Gesellschafter mit Angaben von Namen, Vornamen, Geburtsdaten, Wohnorten, Nennbeträgen und laufenden Nummern der jeweiligen Geschäftsanteile
  • Versicherung des Geschäftsführers, dass für seine Tätigkeit kein Ausschlussgrund besteht

Versicherung des Geschäftsführers, dass für seine Tätigkeit kein Ausschlussgrund besteht Wichtig: Die Haftungsbeschränkung gilt erst, wenn die UG oder GmbH im Handelsregister eingetragen ist.

Vor Ort

Notarielle Online-Verfahren

Du möchtest nicht extra zu dem Notar fahren? Dann gründe deine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) jetzt online! Zahlreiche notarielle Verfahren im Gesellschaftsrecht sind online möglich. Ebenso kannst du diverse Anmeldungen zum Handels-, Vereins- und Gesellschaftsregister digital erledigen.

2.

Geschäftskonto & Stammeinlage

Das Stammkapital muss vor der Anmeldung im Handelsregister auf das Geschäftskonto eingezahlt werden. Dieser Schritt ist zwingend erforderlich und muss erfolgen, bevor der Notar die Handelsregister-Anmeldung durchführt.

Nach dem Notartermin und vor der Handelsregisteranmeldung ist es notwendig, ein Geschäftskonto zu eröffnen und das Stammkapital vollständig einzuzahlen. Dies kann persönlich bei einer Bank erfolgen, wobei die Anwesenheit des Geschäftsführers erforderlich ist. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, das Geschäftskonto online zu eröffnen. Beachte, dass das Stammkapital ausschließlich in bar eingezahlt werden muss, Sacheinlagen sind bei der Gründung einer UG oder GmbH nicht zulässig. Das Stammkapital ist keine Ausgabe, die dir “verloren” geht, sondern du kannst das Geld für deinen Unternehmenszweck einsetzen. Die Gesellschaft haftet übrigens gegenüber Dritten grundsätzlich nur mit dem Gesellschaftsvermögen, nicht aber mit dem Privatvermögen der Beteiligten, solange das volle Stammkapital eingezahlt wurde.

Bei einer GmbH beträgt das Mindeststammkapital 25.000 Euro. Bei einer GmbH reicht es jedoch aus, dass eine Einlage in Höhe von 12.500 € geleistet wird – in diesem Fall bleibt es bis zur Einbringung von den gesamten 25.000 € bei einer persönlichen gesamtschuldnerischen Haftung aller Gesellschafter für den Differenzbetrag von 12.500 €.

Anders als bei der GmbH beträgt bei einer UG das Mindeststammkapital wie auch die Mindesthöhe einer einzelnen Stammeinlage 1 Euro. In der Praxis wird das jedoch so gut wie nicht gehandhabt. Der Grund? Du rutscht sehr schnell in die Zahlungsunfähigkeit und damit in die Insolvenz. Daher ist es besser, mindestens 1000 Euro einzuzahlen, damit dein eingezahltes Stammkapital mindestens die Kosten der notariellen Gründung und der Eintragung ins Handels- und Transparenzregister deckt.

Nach Eröffnung des Geschäftskontos und der Einzahlung des Stammkapitals erhältst du einen Einzahlungsbeleg. Dieser benötigt der Notar als Nachweis der Einzahlung des Stammkapitals. Er kann dann als nächstes die Anmeldung zum Registergericht vornehmen.

Insolvenzantragspflicht: Sobald die UG/GmbH überschuldet bzw. zahlungsunfähig ist, ist die Geschäftsführung verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen (§ 15a InsO). Dieser ist unverzüglich, spätestens jedoch 3 Wochen ab Bekanntwerden des Insolvenzgrundes, zu stellen. Daher ist eine realistische Kapitalplanung von entscheidender Bedeutung, um die finanzielle Stabilität des Unternehmens zu gewährleisten.

Achtung Ansparpflicht: Eine UG ist dazu verpflichtet, Rücklagen zu bilden. 25 Prozent des Jahresgewinns müssen aufgrund der Ansparpflicht in eine Rücklage eingezahlt werden. Diese Pflicht entfällt erst beim Erreichen eines Stammkapitals i.H.v. 25.000,00 Euro.

3.

Banken für dein Startup

Folgende Geschäftskonten haben sich auf Startups fokussiert. Du kannst dein Geschäftskonto bei Ihnen ganz einfach online eröffnen. Wir haben dir unsere zwei Favoriten herausgesucht.
Tarif:
Start
Start
Freiberufler & Solo-Selbstständige
GbR, GmbH, UG
Grundgebühr pro Monat
9€
9€
Kostenfreie Buchungen pro Monat
100 (dann 0,20ct)
50 (dann 0,19ct)
Kostenfreie Unterkonten
1 (dann je 2€)
0 (je 6€)

4.

Handelsregister

Die Eintragung in das Handelsregister ist ein obligatorischer Schritt bei der Gründung eines Unternehmens und wird von einem Notar veranlasst. Die Gründungsurkunde, die alle relevanten Informationen über die Gesellschaft enthält, wird vom Notar beim Handelsregisteramt eingereicht. Nach einer gründlichen Prüfung der Unterlagen wird die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen. Als Bestätigung erhalten die Gründer einen Handelsregisterauszug, der die Eintragung und alle relevanten Daten der Gesellschaft dokumentiert.

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in das alle kaufmännischen Unternehmen eingetragen werden müssen. Es dient der Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr und der Schaffung von Transparenz über die geschäftlichen Aktivitäten von Unternehmen. Im Handelsregister werden wichtige Informationen über das Unternehmen veröffentlicht, darunter:

  1. Firmenname und Rechtsform: Der offizielle Name und die Rechtsform des Unternehmens.
  2. Sitz des Unternehmens: Der Ort, an dem das Unternehmen seinen rechtlichen Sitz hat.
  3. Gegenstand des Unternehmens: Eine Beschreibung der Tätigkeiten und Geschäftsfelder des Unternehmens.
  4. Stammkapital: Die Höhe des eingezahlten Stammkapitals bei Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder UGs.
  5. Geschäftsführung oder Vertretungsbefugnis: Informationen über die Vertretungsbefugnis und die Geschäftsführung des Unternehmens.
  6. Gegebenenfalls Eintragungen von Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen: Falls zutreffend, werden auch diese Eintragungen vorgenommen.

Das Handelsregister trägt dazu bei, die Rechtsverhältnisse von Unternehmen transparent zu gestalten und ermöglicht es Dritten, Informationen über Geschäftspartner, Lieferanten oder Konkurrenten abzurufen. Es wird in Deutschland beim örtlichen Amtsgericht geführt, und die Eintragung ist gesetzlich vorgeschrieben, sobald bestimmte Voraussetzungen, wie beispielsweise die Gründung einer Kapitalgesellschaft, erfüllt sind.

5.

Gewerbeanmeldung

Die Gewerbeanzeige ist ein verbindlicher Schritt zu Beginn, bei Änderungen oder der Beendigung einer gewerblichen Tätigkeit. Bei juristischen Personen (beispielsweise GmbH, AG) obliegt die Meldepflicht den gesetzlichen Vertreter*innen (beispielsweise Geschäftsführer*in einer GmbH). Diese Mitteilungen sind beim zuständigen Gewerbeamt, einer Behörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung, einzureichen. Das Gewerbeamt ist dafür verantwortlich, die relevanten Daten des Gewerbebetriebs zu erfassen.

Die Gewerbeanmeldung ist ein wichtiger Schritt, wenn jemand ein Gewerbe starten möchte. Sie erfolgt üblicherweise beim Gewerbeamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde (sie kann auch online durchgeführt werden). Durch diese Anmeldung werden die relevanten Behörden wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer informiert. Die Gewerbeanmeldung ist gesetzlich vorgeschrieben für alle, die ein Gewerbe betreiben möchten, außer für bestimmte freie Berufe wie Ärzte oder Anwälte. Sie dient der Steuererhebung und ermöglicht eine lückenlose Überwachung der wirtschaftlichen Aktivitäten. Zusätzlich ist sie erforderlich, um eine Gewerbesteuernummer und in vielen Fällen auch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu erhalten. Nach erfolgreicher Anmeldung erhält der Gewerbetreibende eine Bestätigung, die oft für weitere geschäftliche Vorgänge benötigt wird. Die Nichteinhaltung der Anmeldepflicht kann mit Bußgeldern oder anderen Sanktionen belegt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  1. in gültiger Personalausweis/ Reisepass
  2. Handelsregisterauszug
  3. Wenn notwendig spezielle Erlaubnisse

Wie teuer ist eine Gewerbeanmeldung?
Die Kosten variieren je nach Stadt und Art des Gewerbes, meistens sollte man zwischen 20 und 60 Euro kalkulieren.

Was passiert im Nachgang?
Nach der Registrierung bekommst du eine Gewerbeanmeldebestätigung. Außerdem wird das Finanzamt in Kenntnis gesetzt, welches sich dann zwecks steuerlicher Erfassung mit dem Gewerbetreibenden in Verbindung setzt.

6.

Eintrag ins Transparenzregister

Nach dem Eintrag im Handelsregister muss die Gesellschaft im Transparenzregister unverzüglich erfolgen, also sobald eine wirtschaftliche Berechtigung entsteht oder sich Änderungen ergeben. Die Meldung kann elektronisch über das Transparenzregister-Onlineportal erfolgen. Zweck des Transparenzregisters ist die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

In der Regel sind Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und eingetragene Personengesellschaften (jeweils mit Ausnahme von Personengesellschaften des bürgerlichen Rechts) seit dem 1. August 2021 eintragungs- und meldepflichtig gegenüber dem Transparenzregister.

Eintragungen in das Transparenzregister sind ausschließlich über www.transparenzregister.demöglich. Die Eintragung ist kostenlos, wenn Mitteilungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erfolgen. Für die Führung des Transparenzregister wird jährlich eine Gebühr erhoben.

Das Transparenzregister ist eine Datenbank, die in Deutschland im Rahmen des Geldwäschegesetzes (GwG) etabliert wurde. Es dient der Erfassung von wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen und anderen juristischen Personen. Das Ziel des Transparenzregisters ist es, mehr Klarheit über die Eigentumsverhältnisse von Unternehmen zu schaffen und Geldwäsche sowie Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen.

Die Gebührenhöhe für das Transparenzregister ist in der Transparenzregistergebührenverordnung festgelegt. Dort findest du Informationen über die Grundgebühr und andere Gebühren, die für Dienstleistungen wie die Einsichtnahme anfallen können.

7.

Finanzamt

Die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt ist ein zentraler Schritt bei der Gründung eines Unternehmens. Im Gegenzug erteitl das Finanzamt die Steuernummer. Diese brauchst du, um Rechnungen zu schreiben.

Die Anmeldung beim Finanzamt muss innerhalb eines Monats nach Beglaubigung des Gesellschaftsvertrages erfolgen. Dafür muss der Geschäftsführer den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt beantragen und ausfüllen. Dort ist für die Beantragung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ein entsprechendes Feld anzukreuzen. Nachdem du das Formular ausgefüllt an das zuständige Finanzamt geschickt hast, erhältst du innerhalb von wenigen Tagen deine Steuernummer und auch deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer per Post. Für die elektronische Übermittlung steht ausschließlich das Internetportal „Mein ELSTER“ zur Verfügung. Das für die elektronische authentifizierte Übermittlung erforderliche Zertifikat erhältst du durch die Registrierung bei Mein ELSTER.
Mit der erhaltenen Steuernummer kannst du nun Rechnungen schreiben. Die Steuernummer wird auf den Rechnungen angegeben und dient der Identifikation deines Unternehmens gegenüber dem Finanzamt.

8.

Steuern

Die UG und GmbH müssen jeweils eine Körperschaftssteuer, eine Gewerbesteuer und eine Umsatzsteuer zahlen. Gerade für größere Unternehmen ist ein Steuerberater für die laufende Buchhaltung und den Jahresabschluss eine große Entlastung dabei.

UG (haftungsbeschränkt) und GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) unterliegen verschiedenen steuerlichen Pflichten und müssen verschiedene Steuererklärungen abgeben. Die Steuern sind von der Höhe des Gewinns und anderen Faktoren abhängig. Die wichtigsten Steuern, die eine GmbH zahlen muss, sind:

  1. Körperschaftsteuer: Die Körperschaftsteuer beträgt derzeit 15 % und wird auf den Gewinn der UG und GmbH berechnet. Einige Ausgaben wie Abschreibungen oder Zinsen können abgezogen werden. Allerdings kommt noch ein Solidaritätszuschlag hinzu, sodass ein effektiver Steuersatz von 15,83 Prozent entsteht. 
  2. Gewerbesteuer: Als Kapitalgesellschaft ist die UG und GmbH immer gewerbesteuerpflichtig. Diese Steuer wird von den Gemeinden erhoben – der Gewerbesteuerhebesatz  ist von Gemeinde zu Gemeinde bzw. Stadt zu Stadt unterschiedlich. Der Gewerbeertrag wird aus dem Gewinn der GmbH abzüglich bestimmter Betriebsausgaben berechnet.
  3. Umsatzsteuer: Die Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, wird auf Warenlieferungen und Dienstleistungen erhoben. Die GmbH muss Umsatzsteuer auf ihre Leistungen erheben und an das Finanzamt abführen. Der Regelsteuersatz beträgt derzeit 19 %, während der ermäßigte Satz bei 7 % liegt.
  4. Lohnsteuer: Die Lohnsteuer muss für alle Mitarbeiter abgeführt werden, die angestellt sind.
  5. Kapitalertragsteuer: Falls Gewinne an die Gesellschafter ausbezahlt werden sollen, muss dafür Kapitalertragsteuer an das Finanzamt bezahlt werden.

Wichtig zu beachten ist, dass Verluste, die in der UG und GmbH entstanden sind, nicht in der persönlichen Steuererklärung der Gesellschafter geltend gemacht werden können. Sie können nur mit positiven Einkünften der UG oder GmbH verrechnet werden.

Kümmere dich rechtzeitig um die Betreuung durch den Steuerberater. Dieser erklärt dir auch, wie du deine Belege richtig sammelst.

9.

Buchhaltung

Rechnungen schreiben, Belege sortieren, die Umsatzsteuervoranmeldung und vieles mehr. Ähnlich wie bei GmbHs unterliegt auch eine UG der gesetzlichen Buchführungspflicht. Das bedeutet, dass sie eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellen muss. In Abhängigkeit von der Unternehmensgröße kann auch ein Lagebericht erforderlich sein.

Nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) müssen alle Kaufleute ihre Geschäftsvorfälle ordnungsgemäß dokumentieren. Diese Verpflichtung gilt auch für Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder UGs. Die Buchführung umfasst die Erstellung eines Jahresabschlusses sowie die rechtzeitige Aufbewahrung aller relevanten Unterlagen.

Als Gesellschafter einer GmbH oder UG bist du verantwortlich, am Anfang und Ende jedes Geschäftsjahres eine Bilanz zu erstellen sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung vorzulegen. Diese Informationen sind entscheidend für die Steuererklärung.

Es ist wichtig, eine regelmäßige Finanzbuchhaltung zu führen, um die finanzielle Situation des Unternehmens zu überwachen.

Dafür können Buchhaltungssoftwarelösungen wie Lexware oder DATEV hilfreich sein.

Halte alle relevanten Geschäftsunterlagen, wie Bankbelege, Kassenquittungen und Rechnungen, gut organisiert und sicher aufbewahrt. Beachte dabei auch die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, bevor du alte Dokumente entsorgst.

Der Jahresabschluss muss innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres erstellt werden. Eine rechtzeitige Einhaltung dieser Frist ist wichtig, um mögliche Bußgelder zu vermeiden.

Wenn nötig, kann ein Steuerberater dabei helfen, sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind

10.

IHK

Alle gewerblichen Unternehmen müssen Mitglied in der IHK werden. In der Regel informiert das Gewerbeamt die IHK im Zuge der Anmeldung. Je nach Rechtsform wird ein Mitgliedsbeitrag für die IHK fällig.

Es besteht eine gesetzliche Mitgliedschaftspflicht für alle gewerblichen Unternehmen in Deutschland bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), mit Ausnahme von Freiberuflern, reinen Handwerkern und landwirtschaftlichen Betrieben. Die Industrie- und Handelskammern sind regionale, unabhängige Organisationen, die sich eigenständig verwalten. Jede IHK in Deutschland operiert autonom und trägt eigenverantwortlich dazu bei, verschiedene Aufgaben im Rahmen der Wirtschaftsförderung und regionalen Wirtschaftspolitik zu erfüllen.

Die Hauptaufgaben der IHK umfassen:

  • Förderung und Unterstützung der regionalen Wirtschaft.
  • Vertretung der Interessen der Unternehmen.
  • Regulierung der Berufsausbildung und Festlegung ihrer Inhalte.
  • Beratung von Existenzgründern.

Die Mitgliedschaft bei der IHK erfordert die Zahlung eines jährlichen Mitgliedsbeitrags. Gleichzeitig gewährt sie den Mitgliedern bestimmte Rechte, darunter die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen.

Die Mitgliedschaft bei der IHK erfordert die Zahlung eines jährlichen Mitgliedsbeitrags. Gleichzeitig gewährt sie den Mitgliedern bestimmte Rechte, darunter die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag setzt sich aus einem Grundbeitrag und einer Umlage zusammen.

  • Grundbeitrag: Der Grundbeitrag richtet sich nach der Leistungsstärke der Unternehmen und ist entsprechend gestaffelt. Der Mindestgrundbeitrag für Handelsregisterfirmen beträgt derzeit 120,00 EUR, während Kleingewerbetreibende einen Mindestgrundbeitrag von 30,00 EUR zahlen.
  • Umlage: Zusätzlich zum Grundbeitrag wird eine Umlage erhoben. Diese beträgt derzeit 0,090 Prozent des Gewerbeertrags bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb. Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften wird ein Freibetrag von 15.340,00 EUR bei der Berechnung der Umlage abgezogen.

Existenzgründer zahlen in den ersten beiden Jahren keinen Beitrag, wenn sie erstmalig selbstständig tätig sind. In den beiden Jahren danach zahlen sie nur den Grundbeitrag – danach auch die Umlage. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht im Handelsregister eingetragene natürliche Personen sind und dass ihr Jahresertrag die Grenze von 25.000,00 EUR nicht überschreitet.

Da das Registergericht deine Anmeldung an die o.g. Stellen weiterleitet, musst du nichts tun. Du wirst automatisch benachrichtigt und zur Mitgliedschaft aufgefordert.

Tipp: Du kannst bei der IHK deines Firmenstandorts eine Firmenvoranfrage zur Eintragung ins Handels- und Gesellschaftsregister vornehmen, um die Zulassung deines Unternehmensnamens zu überprüfen.

11.

Zur Betriebsnummer-Beantragung

Wer Mitarbeitende einstellen möchte, benötigt eine Betriebsnummer. Diese stellt die Agentur für Arbeit aus.

Für dich als Existenzgründerin gilt: Sobald du deine erste Mitarbeiterin oder deinen ersten Mitarbeiter einstellst, musst du dich melden und eine Betriebsnummer beantragen. Diesen Antrag kannst du selbst stellen oder von beauftragten Personen wie Steuerberaterinnen oder Steuerberatern durchführen lassen. Die Betriebsnummer wird benötigt, um Meldungen zur Sozialversicherung abzugeben.

Dies betrifft die Beschäftigung von:

  • Arbeitskräften im Rahmen von Minijobs (geringfügige Beschäftigung),
  • sozialversicherungspflichtig Beschäftigten,
  • Auszubildenden.

12.

Berufsgenossenschaft

Die Anmeldung vergessen viele Selbststöndige und Unternehmen: doch nach der Gründung muss ebenfalls die Berufsgenossenschaft informiert werden. Welche Berufsgenossenschaft (BG) zuständig ist, hängt von der Tätigkeit ab.

In Deutschland fungieren die Berufsgenossenschaften als Versicherungsträger für Unfälle in Unternehmen und deren Mitarbeiter. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken zu verhindern. Zudem unterstützen sie Unternehmen beim Arbeitsschutz und bieten Schulungen für die Versicherten an. Im Fall eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit kümmern sich die Berufsgenossenschaften um die Versicherten mit geeigneten Maßnahmen.

Die Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert. Bei der Gründung eines neuen Unternehmens muss dieses sich innerhalb einer Woche nach der Gründung bei der entsprechenden Berufsgenossenschaft anmelden, unabhängig von der Rechtsform oder der Beschäftigung von Mitarbeitern. Diese Pflicht ist im § 192 SGB VII festgelegt.

Die Anmeldung erfolgt bei der Berufsgenossenschaft, die der Hauptbranche und damit dem Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit entspricht. Es ist wichtig zu beachten, dass für jedes Unternehmen nur eine Berufsgenossenschaft zuständig ist, auch wenn es in verschiedenen Bereichen tätig ist. Bei Unklarheiten zur Zuständigkeit kann die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) unter 0800 6050404 kontaktiert werden.

Die Beiträge für die Berufsgenossenschaften werden im Umlageverfahren der nachträglichen Bedarfsdeckung erhoben. Das bedeutet, dass zu Beginn des Jahres die Kosten des Vorjahres fällig werden. Die Höhe der Beiträge hängt von zwei Faktoren ab: den Lohnsummen der Versicherten und der Anzahl sowie Schwere der in der Branche auftretenden Arbeitsunfälle.

13.

Versicherungsschutz

Je nach Tätigkeit gibt es sinnvolle betriebliche und private Versicherungen, um Risiken zu reduzieren. Wenn dir das Thema zu komplex ist, kannst du dir gerne einen kostenlosen Termin bei unserem Startup-Versicherungsexperten buchen.

Ob es sich um ein frisch gegründetes Startup oder ein bereits etabliertes Unternehmen handelt, jede Geschäftstätigkeit bringt ihre eigenen spezifischen Risiken und Herausforderungen mit sich. Es gibt jedoch einige Versicherungen, die für Unternehmen nahezu unerlässlich sind, unabhängig von ihrer Größe oder Branche. Hier sind schon mal ein paar Beispiele:

  1. Die Directors and Officers Versicherung schützt das Privatvermögen von Managern und Geschäftsführern vor Schadensersatzansprüchen, die aus ihrer beruflichen Tätigkeit resultieren.
  2. Diese Versicherung schützt vor finanziellen Folgen, wenn der Beruf aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr ausgeübt werden kann. Besonders für Selbstständige und Gründer, bei denen ein regelmäßiges Einkommen entscheidend ist, kann dies eine wichtige Absicherung sein.
  3. Die Berufshaftpflichtversicherung schützt vor Schadensersatzansprüchen, die aus beruflichen Fehlern, Versäumnissen oder Nachlässigkeiten resultieren können. Es ist wichtig, die Vertragsdetails genau zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Risiken abgedeckt sind.
  4. Obwohl nicht in allen Fällen gesetzlich vorgeschrieben, wird die Betriebshaftpflichtversicherung für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler dringend empfohlen. Sie deckt nicht nur Schadensersatzansprüche, sondern auch die Kosten für die Rechtsverteidigung ab.

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Schutzrechte anmelden

Ob eine Marke für dein Logo und den Firmennamen oder ein Patent auf deine Erfindung: Schutzrechte sichern dir einen Wettbewerbsvorteil. Bei der Anmeldung ist auf viele Punkte zu achten, damit der Schutz wirksam wird.

Welches Schutzrecht kommt für dich in Frage?

  • Wenn du eine technische Erfindung gemacht hast oder ein neues Verfahren entwickelt hast, könnte der Patentschutz für dich in Frage kommen.
  • Wenn du schnell Schutz für eine Entwicklung benötigst, könnte eine Gebrauchsmuster-Anmeldung eine attraktive Möglichkeit für dich sein.
  • Für eine neue äußere Form- und Farbgestaltung eines Produkts kannst du den Designschutz durch Eintragung beim DPMA beantragen.
  • Wenn du den Namen eines Produkts oder einer Dienstleistung schützen lassen möchtest, kannst du diesen als Marke beim DPMA anmelden.

In der Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamts kannst du einen ersten Überblick darüber erhalten, ob deine Erfindung wirklich neu ist oder ob dein gewünschter Markenname bereits geschützt ist. Der Kundenservice des DPMA bietet erste Unterstützung bei solchen Recherchen, sei es telefonisch, per E-Mail oder persönlich vor Ort an den Standorten in München, Berlin und Jena.

Wenn du den Namen deines Startups, deines Produkts oder dein Logo schützen lassen möchtest, bietet das Markenpaket unseres Partner-Startup-Anwalts einen umfassenden Service. Du erhältst einen Risiko- und Chancenbericht sowie eine vollständige Beratung und Empfehlungen. Dadurch erhältst du die rechtliche Sicherheit, die du für die Anmeldung deiner Marke benötigst.

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